Impfung gegen das RS-Virus

Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Empfehlung zur Prophylaxe gegenüber dem RS-Virus veröffentlicht hat, sind nun die Details der praktischen Durchführung geklärt. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die RSV-Prophylaxe mit dem Wirkstoff Nirsevimab (Handelsname Beyfortus) für alle Neugeborenen und Säuglinge, die ab dem 1.4.2024 geboren sind. Gesunde Kinder, die vor dem 1.4.2024 geboren sind, erhalten nach STIKO-Empfehlung keine RSV- Prophylaxe. Nicht empfohlen ist die Impfung zudem, wenn

  • Ihr Kind - obwohl nach dem 1.4.2024 geboren - bereits eine labordiagnostisch gesicherte RSV-Infektion durchgemacht hat
  • Sie während Ihrer Schwangerschaft eine aktive RSV-Impfung mit dem Impfstoff Abrysvo erhalten haben.

In diesen Fällen ist eine zusätzliche RSV-Prophylaxe Ihres Kindes nicht nötig.

Die RSV-Prophylaxe wird vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie. Für Ihr privat krankenversichertes Kind erhalten Sie eine Rechnung von der uns beliefernden Apotheke (aktueller Preis 453,00 €) sowie eine Rechnung unserer Praxis über die Durchführung der Impfung (üblicher Abrechnungssatz für Impfungen in Gesamthöhe von 31,70 €). Die Rechnungen reichen Sie wie gewohnt bei Ihrer privaten Krankenkasse ein.

Sie können am Ende dieser Seite einen Impftermin für Ihr Kind buchen.

Häufige Fragen zur Impfung gegen RSV

Kann mein Kind geimpft werden, auch wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind ?

Ist Ihr Kind vor dem 1.4.2024 geboren, und Sie wünschen trotzdem eine Impfung, so erhalten Sie von uns ein Privatrezept über eine Impfdosis. Mit diesem Rezept können Sie den Impfstoff vor dem Impftermin in der Apotheke abholen und ihn mit zum Impftermin bringen. Dabei entstehen Ihnen Kosten in Höhe von aktuell 453,00 € für eine Dosis Impfstoff, sowie Kosten für die Durchführung der Impfung. Diese Kosten liegen bei 31,70 €. Anschließend reichen Sie die Rechnung der Apotheke über den Impfstoff und die Rechnung unserer Praxis zur Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse ein. Wir empfehlen vorsorglich, vorab die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu erfragen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Nachfragen zur RSV-Prophylaxe aus Kapazitätsgründen weder telefonisch noch per Email beantworten können. Alle Informationen finden Sie hier.

Welcher Impfstoff wird geimpft ?

Als Impfstoff gegen das RS-Virus ist ausschließlich Beyfortus zugelassen, sodass wir auch nur diesen Impfstoff in unserer Praxis einsetzen.

Ist eine Zweitimpfung erforderlich?

Eine Zweitimpfung ist für gesunde Kinder nicht erforderlich. Für Kinder mit schwerer Lungenerkrankung, komplexem Herzfehler oder Immunschwäche kann auch im 2. Lebensjahr eine RSV-Prophylaxe sinnvoll sein. Diese Kinder werden von unserer Praxis informiert.

Soll nach einer RSV-Infektion geimpft werden?

Die Impfung wird nicht empfohlen, sofern Ihr Kind - obwohl nach dem 1.4.2024 geboren - bereits eine labordiagnostisch gesicherte RSV-Infektion durchgemacht hat.

RSV-Impftermin

Auf dieser Seite können Sie nun einen Termin für die Impfung gegen das RS-Virus buchen, sofern Ihr Kind ab dem 01.04.2024 geboren wurde. Bitte lesen Sie vor dem Termin die Informationen zur RSV-Erkrankung und die Impfaufklärung sowie die Einwilligung durch. Diese finden Sie hier auf den Seiten des RKI.

Wichtig: Bitte bringen Sie das gelbe Vorsorgeheft und – sofern bereits vorhanden – den Impfpass Ihres Kindes zum Termin mit ! Sollte noch keine Versichertenkarte vorliegen, so benötigen wir einen schriftlichen Versicherungsnachweis Ihrer Krankenkasse !